Erbschaft / Schenkung / Übergabe
Erbschaft
Die Abwicklung von Erbschaften gehört zur täglichen Arbeit des Notars. Keiner ist so viel und so eingehend mit dieser Materie befasst wie der Notar. Wir wickeln als Gerichtskommissär Verlassenschaften ab. Wir sind Spezialisten dafür, dass es später keinen Streit gibt.
Schenkung
In vielen Fällen ist die Errichtung eines Schenkungsvertrages gesetzlich vorgeschrieben. Der Nutzen des Notars für Sie geht weit über die bloße Formvorschrift hinaus und liegt in der kompetenten Beratung. Egal, ob es sich um steuerliche oder rechtliche Fragen oder allgemeine Ratschläge aus der langjährigen Erfahrung des Notars handelt.
Übergabe
Bei einer Übergabe wird im Unterschied zur Schenkung eine Gegenleistung vereinbart wie die Versorgung des Übergebers, ein Wohnrecht oder ein Vorkaufsrecht. Hier ist der Spielraum groß, dass der Rat eines Fachmannes besonders viel wert ist. Bei allen Überlegungen zum Zeitpunkt der Übergabe, zur Gestaltung der Gegenleistungen und zur Regelung von pensions- und steuerrechtlichen Aspekten kann Ihr Notar seine ganze Sachkenntnis und Erfahrung einbringen – und hilft damit, Geld zu sparen und Streit zu vermeiden.

