Testamente und letztwillige Verfügungen

Mit dem „letzten Willen“ sollten Sie nicht bis zum letzten Moment warten. Wenden Sie sich  an uns, nur dann können Sie sicher sein, dass ihr Testament wirklich Ihrem Willen entspricht!

In allen Fällen sind wir von Gesetzes wegen zu strengster Verschwiegenheit verpflichtet.

Jedes Testament, dass bei uns hinterlegt wird, muss vom Notar im Österreichischen Zentralen Testamentsregister registriert werden. Dadurch ist garantiert, dass der letzte Wille im Todesfall bekannt wird. Selbstverständlich sind hier nur die Daten des Testaments erfasst, nicht jedoch sein Inhalt.

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